Keine sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von ErbSt bei Erwerb des Eigentumsanwartschaftsrechts auf ein Familienheim
Leitsatz
1. In dem Umstand, dass dem Erben die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG versagt geblieben ist, weil die Eintragung
der Erblasserin als Eigentümerin der noch zu ihren Lebzeiten als Familienheim bestimmten Eigentumswohnung im Grundbuch nicht
mehr zu ihren Lebzeiten erfolgt war, liegt keine sachliche Unbilligkeit.
2. Die Rechtsfolge der fehlenden materiell-rechtlichen Voraussetzung für die Steuerbefreiung darf nicht ohne weiteres durch
eine Billigkeitsmaßnahme unterlaufen werden.
3. Das Ergebnis der Billigkeitsprüfung durch die Finanzbehörde stellt eine in deren Ermessen liegende Entscheidung dar und
unterliegt, wenn die begehrte Billigkeitsmaßnahme abgelehnt worden ist, nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung,
die sich darauf beschränkt, ob die Finanzbehörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens beachtet und das Ermessen fehlerfrei
ausgeübt hat.
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1723 Nr. 20 ErbStB 2018 S. 351 Nr. 12 DAAAG-96347
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.