Spätere zivilgerichtliche Änderung des Kaufpreises aufgrund einer Kaufpreisanpassungsklausel in einem Kaufvertrag betreffend
einen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz begünstigten Erwerb als hinsichtlich der Grunderwerbsteuer rückwirkendes Ereignis
i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO
1. Hat die Steuerpflichtige von der Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) Ackerflächen, Grünland, Umland, Wald und
sonstige Flächen erworben, wobei die Preisbildung für den Grund und Boden auf der Grundlage des Ausgleichleistungsgesetzes
(AusglLeistG) aufgrund einer ausdrücklichen Anpassungsklausel im Kaufvertrag unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewertung
durch ein ordentliches Gericht stehen sollte, so liegt in Bezug auf den Grunderwerbsteuerbescheid ein rückwirkendes Ereignis
i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO vor, wenn ein Landgericht später ausgehend von dieser Anpassungsklausel die Kaufpreisvereinbarung
zugunsten der Steuerpflichtigen geändert und die BVVG zur Zahlung des Differenzbetrags verurteilt hat.
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