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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 236/17 EFG 2018 S. 1679 Nr. 19

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10

Personenbeförderung durch Pferdekutschen ermäßigter Steuersatz?

Leitsatz

1. Die Personenbeförderung mittels Pferdekutschen auf einer Insel fällt nicht unter § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG.

2. Pferdekutschen sind keine Taxis i. S. der vorgenannten Norm.

3. Unter dem”Verkehr mit Taxen“ ist nur die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen zu fassen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.

4. Beförderungen mit einem Pferdefuhrwerk fallen darunter nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1679 Nr. 19
UAAAG-96337

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 24.01.2018 - 11 K 236/17

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