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BFH 28.03.2018 I R 42/16, IWB 19/2018 S. 714

BFH | Beschränkte Steuerpflicht bei Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe

Deutschland hat im Einzelfall das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die ein Arbeitnehmer eines privaten Unternehmens bezieht, das mit der Durchführung eines Entwicklungsprojekts (in Kenia) beauftragt ist und aus öffentlichen deutschen und EU-Mitteln finanziert wird.

Hinweis:

Der Kläger wurde im Rahmen seines Anstellungsvertrags für ein Projekt nach Kenia entsandt. Grundlage seiner Tätigkeit war ein Consulting-Vertrag zwischen seinem Arbeitgeber und einem bundeseigenen, gemeinnützigen und weltweit tätigen Unternehmen der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung. Das Projekt wurde aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie aus Mitteln der EU finanziert. Seinen Arbeitslohn erhielt der...

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