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Die Hürden inländischer Umwandlungen mit Auslandsvermögen
Formwechsel einer deutschen KG mit österreichischer Betriebsstätte in eine deutsche GmbH
Umwandlungen sind theoretisch relativ einfach umsetzbar. Es bedarf eines notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses, der ins Handelsregister eingetragen wird. Die steuerlichen Folgen sind weitgehend im UmwStG geregelt, sodass Steuerneutralität erreicht werden kann. Die Unternehmenspraxis steht dagegen oft vor einer Vielzahl offener Fragen, beginnend bei der buchungstechnischen Umsetzung über die Kommunikation der Veränderung gegenüber Geschäftspartnern und Arbeitnehmern bis hin zur Anpassung der IT-Systeme. Daher sollten Umwandlungen mit ausreichendem Vorlauf geplant werden. Ein weiterer Problemkreis ergibt sich durch Auslandsvermögen. Auch wenn sich die Umwandlung allein nach inländischen Regelungen vollzieht, dürfen die zivilrechtlichen und auch steuerrechtlichen Folgen im Ausland nicht außer Acht gelassen werden. Dies soll am Beispiel eines inländischen Formwechsels unter Beteiligung einer österreichischen Betriebsstätte verdeutlicht werden.
Die Komplexität von Umwandlungen in der praktischen Umsetzung darf nicht unterschätzt werden. Das gilt insbesondere bei Beteiligung von Auslandsvermögen, wie einer Betriebsstätte.
Die zivilrechtlichen Voraussetzungen der Umwandlung...