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IWB Nr. 19 vom Seite 718

Multilaterales Instrument (MLI)

Dr. Patrick Uwe Wittenstein, LL.M. in Tax Law (Maastricht), Paderborn, und Dr. Lukas Hilbert, Bad Honnef

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Begriff

Durch [i]MLI i.d.F. v. 16.5.2017 unter NWB LAAAG-55976 das MLI (in der deutschen Übersetzung als „Mehrseitiges Übereinkommen“ bezeichnet; vgl. OECD, 2017 unter http://go.nwb.de/0zogv) soll international eine große Anzahl von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) „uno acto“ um bestimmte Maßnahmen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und -verlagerung ergänzt werden (vgl. Haase, StuB 9/2017 S. 351 NWB NAAAG-44261).

II. Hintergrund

[i]Das MLI dient der schnellen Umsetzung des BEPS-Projekts in den einzelnen DBAIm Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projekts der OECD (vgl. Wittenstein/Hilbert, IWB 4/2017 S. 124 NWB DAAAG-35136) wurde in 15 Aktionspunkten eine Vielzahl von Maßnahmen präsentiert, die steuerliche Gewinnverkürzung und -verlagerung in Zukunft eindämmen sollen. Zur konkreten Umsetzung dieser Maßnahmen stand bei Aktionspunkt 15 die Entwicklung des MLI zur Modifizierung der in aller Regel bilateralen DBA im Vordergrund.

[i]Aktuelle Liste der Signatarstaaten unter http://go.nwb.de/sk3dgDie ersten 68 Signatarstaaten haben das MLI am unterz...

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