IWB Nr. 19 vom Seite 1

Da staunt der Laie

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Vorgaben an Kontrolle und Transparenz zur Geldwäscheprävention werden noch strengerPsst. Ich muss Ihnen etwas gestehen. In Geldwäsche-Fragen bin ich blank, also nicht einmal amateurhaft beschlagen. Nun kommen Sie und ich nicht umhin, sich mit diesem Thema dennoch zu befassen. Denn die Geldwäscheprävention steht seit Jahren im gleißenden Licht der Politik. Erst im Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten, das die Änderungen der 4. Geldwäscherichtlinie umsetzt. Schon ist die nächste 5. Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten und harrt bis Januar 2020 der Transformation in den EU-Mitgliedstaaten (s. dazu Dodenhoff ab ).

[i]Das Volumen der bislang beanstandeten Zahlungen in Deutschland ist eher geringDie Vorgaben an die zu dokumentierenden Prozesse und das interne Geldwäschepräventionssystem nehmen langsam exzessive Züge an. Die Schrauben werden immer weiter angezogen, die Transparenzvorgaben umfassend gesteigert. Bereits heute prüft die Abteilung „Geldwäscheprävention“ der BaFin bei Banken, Versicherungen und klassischen Intermediären – insgesamt etwa 8.500 Unternehmen – streng die Einhaltung der Vorschriften. Die BaFin verhängte 2017 jedoch gerade einmal Bußgelder von 10 Mio. €. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen des Zolls (FIU) stoppte nur 25 Zahlungstransaktionen im Volumen von 13,6 Mio. €.

[i]Die großen Summen der Geldwäsche stammen aus anderen TransfersAußerhalb des Finanzsektors liegt wohl das wahre Dunkelfeld. Dort wird der risikobasierte Ansatz eher halbherzig mit Leben gefüllt. Zum Beispiel hat das arme, aber auch als Wohnungsmarkt inzwischen sehr sexy gewordene Berlin in den Jahren 2013 bis 2016 jeweils nur eine (!) Geldwäschekontrolle bei Immobilienmaklern gemeldet. In den anderen Bundesländern liegen die Dinge kaum anders. Doch werden nach Schätzungen in Deutschland jährlich 100 Mrd. € „gewaschen“. Es rollt also mancher Rubel und Euro aus trüben Quellen... am Fiskus vorbei. Der Laie staunt und der Fachmann wundert sich.

[i]Verbesserung der IWB: Dr. Hildebrandt wird fünfter MitherausgeberDer Fachmann hat aber auch Grund zur Freude: Seit Monatsbeginn verstärkt Herr Dr. Mathias Hildebrandt die IWB als deren fünfter Mitherausgeber. Er ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachberater Internationales Steuerrecht und leitet seit 2015 die zentrale Steuerabteilung der Zalando SE. Zuvor war er für British American Tobacco in Hamburg und als Berater in Berlin tätig. Ich freue mich besonders darüber, dass Dr. Hildebrandt hier seine Erfahrungen aus Unternehmenssicht einbringen wird. Zudem ist er sehr aktiv, wenn es um steuerliche Fragen der Digitalisierung und der Automatisierung in der Steuerfunktion geht. Er war 2017 Gründungsmitglied von YIN und ist u. a. Beirat bei der IFA Berlin-Brandenburg, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Berliner Unternehmenssteuerforum e. V. sowie im Finanz- und Steuerausschuss des DIHK. Die IWB heißt Dr. Hildebrandt herzlich willkommen!

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 19 / 2018 Seite 1
NWB XAAAG-96229