USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 1

40 %-Quote bei der Umsatzsteuerbefreiung von Privatkliniken!?

Beate A. Blechschmidt | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Nach nationalem Recht sind Leistungen von Krankenhäusern nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn es sich um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung oder um ein nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus handelt. Bei Letzteren handelt es sich um Hochschulkliniken, Plankrankenhäusern und um solche, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen haben. Reine Privatkliniken erfüllen diese Voraussetzungen nicht und erbringen nach nationalem Recht daher umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Nach Unionsrecht können unter bestimmten Voraussetzungen allerdings auch Privatkliniken in den Genuss der Steuerbefreiung kommen.

Die Finanzverwaltung setzte dem allerdings mit BMF-Schreiben v. 6.10.2016 enge Grenzen. Gerwin Schlegel beschäftigt sich ab der kritisch mit der Frage, inwiefern diese Einschränkungen überhaupt eine Grundlage im Gesetz und in der Rechtsprechung finden.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
USt direkt digital 19 / 2018 Seite 1
OAAAG-96219