Es wird beantragt, das Urteil des Gerichts vom in den verbundenen Rechtssachen T-554/15 und T-555/15 aufzuheben;
- den Beschluss C(2015) 4805 der Kommission vom über den ungarischen Gesundheitsbeitrag der Unternehmen der Tabakindustrie teilweise für nichtig zu erklären, soweit darin angeordnet wird, die Anwendung der progressiven Steuersätze und der Steuerermäßigung im Fall von Investitionen nach dem vom ungarischen Parlament verabschiedeten Gesetz Nr. XCIV von 2014 über den Gesundheitsbeitrag der Unternehmen der Tabakindustrie für das Jahr 2015 auszusetzen;
- den Beschluss C(2015) 4808 der Kommission vom über die im Jahr 2014 beschlossene Änderung der Gebühr für die Inspektion der Lebensmittelkette teilweise für nichtig zu erklären, soweit darin angeordnet wird, die Anwendung progressiver Gebührensätze für die Inspektion der ungarischen Lebensmittelkette auszusetzen;
- der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
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