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RENO Nr. 10 vom Seite 10

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Einzelanweisung zur Wahrung von Fristen

Der zweitinstanzliche RA legt fristgerecht Berufung ein, versäumt aber die Begründungsfrist. Den Wiedereinsetzungsantrag begründet er damit, dass er seine erfahrene Reno zur Fristnotierung angewiesen habe. Sie habe die Fristen zwar auf dem Urteilsausdruck notiert, es jedoch versäumt, die Begründungfrist in das Fristenbuch einzutragen. Es ist jedoch immer zuerst die Frist im Kalender einzutragen, bevor ein entsprechender Vermerk in der Akte erfolgt. Nach Auffassung des BGH hat der Prozessbevollmächtigte die ordnungsgemäße Organisation des Fristenwesens und hier eine ausreichende Fristenkontrolle in seinem Büro oder die Erteilung einer Einzelanweisung zur Eintragung der Berufungsbegründungsfrist nicht ausreichend dargelegt, so dass ihn das Verschulden an der Fristversäumnis trifft.

KIEHL BAAAG-91310

Leitsatz: Eine konkrete Einzelanweisung muss, wenn eine entsprechende allgemeine Anweisung nicht dargelegt ist, zur Ermöglichung einer zuverlässigen Gegenkontrolle durch den Rechtsanwalt ...