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RENO Nr. 10 vom Seite 2

Aus der Praxis für die Praxis: Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Teil 2

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Im 2. Teil unserer Reihe über den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss geht es um die Seiten 2 bis 3 des Antragsformulars: Angaben zum Gläubiger und Schuldner, die Forderungsaufstellung und der/die Drittschuldner.

Unser Sachverhalt

Gläubiger Martin Mustermann, Mustermannstr. 1, 12345 Musterhausen, vertr. d. Rechtsanwalt Klaus Recht, Mustermannstr. 12, 12345 Musterhausen, ist im Besitz eines Urteils vom über 3.500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz (76,25 € bei Antragstellung) und eines Kostenfestsetzungsbeschlusses vom über 1.154,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz (14,33 € bei Antragstellung), beide: AG Düsseldorf, 90 C 99999/18. Bislang sind Vollstreckungskosten in Höhe von 87,30 € angefallen.

Schuldner ist Arnold Beispiel, Beispielstr. 12, 40213 Düsseldorf. Beispiel arbeitet angeblich bei der Firma XY GmbH in 40213 Düsseldorf, Hauptstr. 12, und führt sein Konto angeblich bei der D-Bank AG, Gerichtsstr. 1, 40213 Düsseldorf. Am Wochenende jobbt der Schuldner für 400 €/Monat in der Pizzeria Pizzadienst, Inh. Alfredo Müller, Bahnhofstr. 1, 40213 Düsseldorf.

Gläubiger Mustermann ist bekannt, dass die Ehefrau ...