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StuB 19/2018 S. 717

Einkommen-/Lohnsteuer | Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung gehen nicht zulasten der feiernden Kollegen

Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zulasten der tatsächlich Feiernden. Der 3. Senat des NWB FAAAG-95318 entschieden, dass die durch eine Betriebsveranstaltung entstandenen Aufwendungen nur auf die teilnehmenden Arbeitnehmer umzulegen sind.

Hinweis: Vgl. dazu ausführlich Seifert, StuB 2018 S. 710, in dieser Ausgabe.

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