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Einkommensteuer | Aufteilung der Globalbeiträge für 2019
Das BMF hat die Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für den Veranlagungszeitraum 2019 angepasst ( :001 NWB XAAAG-95231).
Die geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) sind staatenbezogen aufzuteilen. Das BMF-Schreiben enthält entsprechende Tabellen zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen.
Die Tabellen sind für den VZ 2019 anzuwenden und gelten für den gesamten VZ. Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.