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Umsatzsteuer | Vorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen
Bei einer zeitlich abwechselnden Nutzung desselben Gebäudes zu steuerfreien oder steuerpflichtigen Zwecken führt die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach den Nutzungszeiten zu einer präziseren wirtschaftlichen Zurechnung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG als der (unternehmensbezogene oder objektbezogene) Umsatzsteuerschlüssel (Bezug: § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG; Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL).
(1) Im Urteilsfall errichtete eine Schule Sportanlagen, die täglich teilweise (vorsteuerabzugsschädlich) für den Schulbetrieb und teilweise (zum Vorsteuerabzug berechtigend) für umsatzsteuerpflichtige Nutzungsüberlassungen an Dritte verwendet werden. Verwendet der Unternehmer einen für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstand oder eine von ihm in Anspruch genommene sonstige Leistung nur zum Tei...