Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters
Ein Insolvenzverwalter kann regelmäßig vom FA die Einsicht in die den Schuldner betreffenden Steuerunterlagen verlangen, ohne dass das Steuergeheimnis (§ 30 AO) dem entgegensteht. Dies gilt auch dann, wenn die Auskunft S. 723erkennbar mit Blick auf das Vorliegen möglicher insolvenzrechtlicher Anfechtungsgründe (§§ 129 ff. InsO) und die Rückgewähr erbrachter steuerlicher Zahlungen begehrt wird ( 7 C 5.16 NWB WAAAG-91984).
Das FA lehnte das Auskunftsverlangen u. a. mit der Begründung ab, es sei aus der Antragsbegründung nicht erkennbar, inwieweit der Insolvenzverwalter sich diese Informationen nicht auch aus anderen, ihm allgemein zugänglichen Quellen in zumutbarer Weise hätte verschaffen können. Das BVerwG hält dieses Argument aber ebenso wenig für tragfähig wie den teilweise angef...BStBl 2013 II S. 639