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StuB 19/2018 S. 722

Anfechtung einer Schuldnerleistung

Zahlungen des Inhabers eines Handelsgewerbes an einen stillen Gesellschafter, denen ein gewinnunabhängiges Zahlungsversprechen im Gesellschaftsvertrag zugrunde liegt, sind entgeltliche Leistungen und erfüllen damit nicht die Voraussetzungen des § 134 Abs. 1 InsO, wenn sie die Gegenleistung für die erbrachte Einlage darstellen ( NWB YAAAG-92695).

Praxishinweise

Eine unentgeltliche Leistung liegt im Zwei-Personen-Verhältnis vor, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll. Die Schuldnerin hat vorliegend mit den Zahlungen weder eine Einlage zurückgewährt noch Scheingewinne gezahlt, sondern ihre Verpflichtung aus dem Gesellschaftsvertrag erfüllt,...

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