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Arztbesuch während der Arbeitszeit
Unverschuldet ist ein Arbeitsversäumnis, wenn der Arbeitnehmer von einem Arzt zu einer Untersuchung oder Behandlung einbestellt wird und der Arzt auf terminliche Wünsche des Arbeitnehmers keine Rücksicht nehmen will oder kann ().
Der Arbeitnehmer hat gegen seine Arbeitgeberin einen Anspruch auf Vergütung der Dauer seines Arztbesuchs (§ 14 Ziff. 3 MTV Groß- und Außenhandel Niedersachsen). Grundsätzlich ist ein Arztbesuch nicht bereits dann notwendig, wenn der behandelnde Arzt einen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zur Behandlung oder Untersuchung in seine Praxis bestellt. Hält der Arzt außerhalb der Arbeitszeit Sprechstunden ab und sprechen keine medizinischen Gründe für einen sofortigen Arztbesuch, muss der Arbeitnehmer d...