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StuB 19/2018 S. 713

IDW Verlautbarung zur Anwendung der neuen HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen

Das IDW hat am die Positionierung des Hauptfachausschusses (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. öffentlich zugänglich gemacht. Am hat sich der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW in einer finalen HFA-Berichterstattung zur Anwendung der neuen Heubeck-Richttafeln RT 2018 G bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in HGB- und IFRS-Abschlüssen positioniert. Neben dem Zeitpunkt der Erstanwendung werden die einhergehenden Angabepflichten konkretisiert sowie die Vorgehensweise in IFRS Zwischenabschlüssen geklärt.

Die HEUBECK AG hat am 20.7.018 neue HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G veröffentlicht (vgl. StuB 2018 S. 638 NWB QAAAG-93622). Die HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G basieren auf den neuesten Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistische...

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