Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsveranstaltung und Umsatzsteuerrecht
Das FG Köln hat sich mit Urteil vom - 3 K 870/17 NWB FAAAG-95318 (Rev. eingelegt, BFH-Az.: VI R 31/18) zur Ermittlung der Gesamtkosten bei einer Betriebsveranstaltung geäußert.
Diese Entscheidung ist über die Lohnsteuer hinaus auch für die Umsatzsteuer bedeutsam, weil negative umsatzsteuerliche Folgen eintreten, sobald die 110 €-Grenze der Lohnsteuer überschritten wird. Die 110 €-Grenze versteht sich bei der Umsatzsteuer nämlich als Freigrenze und nicht als Freibetrag ( NWB GAAAG-48559, StuB 2017 S. 527 NWB UAAAG-49428).
Nach Auffassung des FG Köln lösen Betriebsveranstaltungsabsagen keinen erhöhten geldwerten Vorteil bei den tatsächlich Feiernden aus.
Der Entscheidungsfall: Die Klägerin plante für alle Mitarbeiter Ende des Jahres 2016 die Durchführung eines gemeinsamen Kochkurses als Weihnachtsfeier. Nach dem Konzept des Veranstalters durfte jeder Teilnehmer unbegrenzt Speisen und Getränke verzehren. Von den ursprünglich angemeldeten 27 Arbeitnehmern sagten zwei kurzfristig ab, ohne dass dies zu einer Reduzierung der bereits veranschlagten Kosten durch den Veranstalter führte.
Die Klägerin berec...