Anpassungen des Jahresabschlusses an eine steuerliche Außenprüfung – Abschluss der Reihe
[i]„Weißt Du nicht wohin...“ In der Buchführungs-Praxis sind sehr unterschiedliche Vorgehensweisen zu beobachten, wie die Feststellungen und Ergebnisse einer steuerlichen Außenprüfung im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Getreu dem alten Buchhalter-Abzählreim „Weißt Du nicht wohin / Buche an Gewinn // Ist es Dir egal / Buch' an Kapital“ ist nach den Beobachtungen des immer noch festzustellen, dass solche Bp-Feststellungen direkt über das Kapital gebucht werden – ein schwerer Verstoß gegen den Grundsatz der Bilanzidentität nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Darüber hinaus herrscht zum Teil eine erhebliche Unsicherheit, wie sich die Feststellungen der Prüfer in den Folgejahren auswirken und ob überhaupt eine Änderung des Jahresabschlusses erforderlich ist.
All dies war [i]Eggert, Bp-Anpassungen im Jahresabschluss – Beitragsreihe, Übersicht über alle erschienenen Teile unter NWB UAAAG-78115 Anlass, Anfang des Jahres eine Beitrags-Reihe für die BBK zu entwickeln mit dem Ziel, den gesamten Themenkomplex einmal systematisch aufzurollen und gleichzeitig eine pragmatische Handreichung vorzulegen, ob und wie die Ergebnisse einer steuerlichen Außenprüfung zu buchen sind. Besonderes Augenmerk sollte auf die Bedürfnisse der KMU gelegt werden. Mit Teil 9 in diesem Heft kommt die Reihe nun zum Abschluss: Dabei geht es diesmal um solche Fälle, die nach den Erfahrungen des Autoren besonders häufig Gegenstand von Bp-Feststellungen sind. Diese Sachverhalte direkt in der Jahresabschluss-Erstellung zutreffend zu würdigen, verschafft Freiräume: Die Auseinandersetzung mit dem Prüfer fällt weg, ebenfalls die Diskussion seiner Ergebnisse und deren Prüfung, und vor allem ist es nicht erforderlich, dem Mandanten oder der Geschäftsführung gegenüber erklären zu müssen, woher die Abweichung kommt. Mehr dazu ab Seite 907 in dieser Ausgabe.
Außerdem in diesem [i]Checkliste, Optimierung des Debitorenprozesses NWB GAAAG-95108 Heft: Im Buchführungs-Seminar geht diesmal der Frage nach, wie die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu buchen sind; dabei berücksichtigt er auch die Frage, inwieweit das häusliche Arbeitszimmer dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen ist und die anteiligen Grundstückskosten und die Gebäude-AfA Betriebsausgaben darstellen. In der Rubrik Konzernabschluss und IFRS analysiert die Währungsumrechnung im Konzernabschluss nach DRS 25, und hilft Ihnen mit seinem Beitrag ab Seite 915, den Debitorenprozess zu digitalisieren und effizienter zu gestalten. Er beginnt dabei mit dem manuellen Papierprozess und zeigt ausführlich, wie sich die Digitalisierung grundlegend nutzen lässt. Bei der Beschreibung des Prozesses wird schnell deutlich, dass nicht „nur“ die Buchhaltung von diesem veränderten Debitorenprozess betroffen sein wird.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2018 Seite 885
YAAAG-95744