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DRS 25: Währungsumrechnung im Konzernabschluss
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Am ist der finale Standard zur „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ (DRS 25) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Im Vergleich zum Standardentwurf E-DRS 33 gibt es im finalen Standard lediglich redaktionelle Änderungen.
Das DRSC gibt den bilanzierenden Unternehmen mit DRS 25 Regelungen vor, die insbesondere Umrechnungsfragen im Rahmen der HB II sowie im Rahmen der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen zum Gegenstand haben und dabei oft Fallunterscheidungen treffen: sei es bei der Bestimmung des zutreffenden Devisenkassakurses bei der Erst-Währungsumrechnung in der HB II, bei der Folgebewertung von nicht monetären Vermögensgegenständen oder bei der Fortführung des Geschäfts- oder Firmenwerts.
Dies zeigt, dass die Währungsumrechnung nicht zu den trivialsten Themen gehört. Dem DRSC ist mit DRS 25 (eigentlich schon mit E-DRS 33) ein sehr guter Standard gelungen.