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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 2 K 2170/16 F

Gesetze: GewStG § 10a Satz 4, GewStG § 10a Satz 10, KStG § 8c Abs. 1 Satz 5, UmwStG § 4 Abs. 2, UmwStG § 12 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1

Vortragsfähiger Gewerbeverlust, Unternehmeridentität: Steuerliche Sonderrechtsnachfolge bei Anteilsübertragung im Rahmen einer Abspaltung – Anwendbarkeit der Konzernklausel des § 10a Satz 10 GewStG i.V.m. § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG auf die Übertragung von Kommanditanteilen

Leitsatz

Der einer GmbH als Kommanditistin zuzurechnende vortragsfähige Gewerbeverlust einer KG geht infolge des Verlustes der Unternehmeridentität unter, wenn der Kommanditanteil im Rahmen einer Abspaltung auf eine beteiligungsidentische Kapitalgesellschaft übertragen wird.

Die in diesem Fall eintretende steuerliche Sonderrechtsnachfolge gem. §§ 4 Abs. 2, 12 Abs. 3 UmwStG ändert nichts an dem Verlust der Unternehmeridentität nach allgemeinen gewerbesteuerrechtlichen Grundsätzen.

Die ausschließlich schädliche Beteiligungserwerbe auf der Ebene der Körperschaft betreffende Konzernklausel des § 10a Satz 10 GewStG i.V.m. § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG kann nicht entsprechend auf die Übertragung von Kommanditanteilen im Rahmen konzerninterner Umstrukturierungen angewendet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 2006 Nr. 35
DStR 2019 S. 8 Nr. 8
DStRE 2019 S. 507 Nr. 8
GStB 2019 S. 78 Nr. 3
KAAAG-95701

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 09.07.2018 - 2 K 2170/16 F

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