Vortragsfähiger Gewerbeverlust, Unternehmeridentität:
Steuerliche Sonderrechtsnachfolge bei Anteilsübertragung im Rahmen einer
Abspaltung – Anwendbarkeit der Konzernklausel des § 10a Satz 10
GewStG i.V.m. § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG auf die Übertragung von
Kommanditanteilen
Leitsatz
Der einer GmbH als Kommanditistin zuzurechnende vortragsfähige Gewerbeverlust einer KG geht infolge des Verlustes der Unternehmeridentität
unter, wenn der Kommanditanteil im Rahmen einer Abspaltung auf eine beteiligungsidentische Kapitalgesellschaft übertragen
wird.
Die in diesem Fall eintretende steuerliche Sonderrechtsnachfolge gem. §§ 4 Abs. 2, 12 Abs. 3 UmwStG ändert nichts an dem Verlust
der Unternehmeridentität nach allgemeinen gewerbesteuerrechtlichen Grundsätzen.
Die ausschließlich schädliche Beteiligungserwerbe auf der Ebene der Körperschaft betreffende Konzernklausel des § 10a Satz
10 GewStG i.V.m. § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG kann nicht entsprechend auf die Übertragung von Kommanditanteilen im Rahmen konzerninterner
Umstrukturierungen angewendet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2018 S. 2006 Nr. 35 DStR 2019 S. 8 Nr. 8 DStRE 2019 S. 507 Nr. 8 GStB 2019 S. 78 Nr. 3 KAAAG-95701
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 09.07.2018 - 2 K 2170/16 F
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