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FG Münster Urteil v. - 1 K 42/18 E EFG 2018 S. 1663 Nr. 19

Gesetze: EStG § 50d Abs 9, DBA Schweiz Art 15, DBA Schweiz Art 24, EStG § 2 Abs 1

Doppelbesteuerung/Rückfallklausel

Besteuerungsrecht für in der Schweiz erzielten Arbeitslohn eines in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen, der eine Zweitwohnung in Frankreich unterhält

Leitsatz

1) In Frankreich besteuerte und in der Schweiz unversteuerte Einkünfte eines Steuerpflichtigen mit inländischem Wohnsitz aus der Tätigkeit als Altenpfleger in einem Altenheim in der Schweiz, anlässlich der er in Frankreich eine Zweitwohnung unterhält, von der aus er arbeitstäglich zu der Arbeitsstätte pendelt, unterliegen in Deutschland nicht der Besteuerung.

2) Die Voraussetzungen der Rückfallklausel nach § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG liegen nicht vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2018:0713.1K42.18E.00

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 2134 Nr. 37
BB 2019 S. 2203 Nr. 38
DStR 2019 S. 6 Nr. 23
DStRE 2019 S. 814 Nr. 13
EFG 2018 S. 1663 Nr. 19
IWB-Kurznachricht Nr. 21/2018 S. 795
DAAAG-95696

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FG Münster, Urteil v. 13.07.2018 - 1 K 42/18 E

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