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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 1911/17 F EFG 2018 S. 1541 Nr. 18

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Surrogationsbetrachtung - Geltung des Vorrangs der Schuldentilgung bei verzinslicher Kaufpreisstundung

Leitsatz

Schuldzinsen auf ursprünglich durch die Einkünfteerzielung veranlasste Darlehen sind nach der Veräußerung der Immobilie nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn der die verbliebenen Darlehensforderungen übersteigende Veräußerungserlös gegen Ratenzahlung verzinslich gestundet wird und deshalb nicht zur Schuldentilgung zur Verfügung steht.

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 6 Nr. 14
DStRE 2019 S. 546 Nr. 9
EFG 2018 S. 1541 Nr. 18
ErbStB 2018 S. 357 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2018 S. 2986
VAAAG-95690

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 10.07.2018 - 10 K 1911/17 F

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