Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei den Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung: Surrogationsbetrachtung - Geltung des Vorrangs der
Schuldentilgung bei verzinslicher Kaufpreisstundung
Leitsatz
Schuldzinsen auf ursprünglich durch die Einkünfteerzielung veranlasste Darlehen sind nach der Veräußerung der Immobilie nicht
als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn der die verbliebenen
Darlehensforderungen übersteigende Veräußerungserlös gegen Ratenzahlung verzinslich gestundet wird und deshalb nicht zur Schuldentilgung
zur Verfügung steht.
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 6 Nr. 14 DStRE 2019 S. 546 Nr. 9 EFG 2018 S. 1541 Nr. 18 ErbStB 2018 S. 357 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2018 S. 2986 VAAAG-95690
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 10.07.2018 - 10 K 1911/17 F
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