Gesetzgebung | Anträge zum Solidaritätszuschlag vertagt (hib)
Der Bundestag wird in nächster Zeit noch nicht über zwei Oppositionsanträge zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags abstimmen. Der Finanzausschuss vertagte am mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die ursprünglich vorgesehene abschließende Behandlung von Anträgen der AFD-Fraktion (BT-Drucks. 19/1179) und der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/1038).
CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion erklärten, sie hätten noch Beratungsbedarf. Die FDP-Fraktion widersprach energisch, dass es noch Beratungsbedarf in der Koalition gebe, sondern sah den Grund allein in den kommenden Landtagswahlterminen, vor denen die Koalition offenbar eine Debatte vermeiden wolle. Das sei kein Zeichen von Stärke oder Souveränität. Die AfD-Fraktion zeigte sich "entsetzt". Es sei scheinheilig, sich der Debatte entziehen zu wollen.
In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die "sofortige und uneingeschränkte" Abschaffung des Solidaritätszuschlags, weil dieser verfassungswidrig sei. Der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mehrbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Die FDP-Fraktion erklärt in ihrem Antrag, dass der zur Vollendung der Einheit aufgelegte Solidarpakt II 2019 auslaufe, "so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt". Ein Fortbestand des Solidaritätszuschlags sei verfassungswidrig.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 714
Fundstelle(n):
WAAAG-95561