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Teilbetriebsübertragungen zur Abgeltung von Zugewinnausgleichsansprüchen
Ein Geschenk an das Finanzamt?
Die meisten Ehen werden unter dem Motto „was mein ist, ist auch dein“ eingegangen. Statistiken belegen jedoch, dass fast jede dritte Ehe scheitert. Die Frage, was mit dem Unternehmen im Fall einer Scheidung oder beim vorzeitigen Ableben des Unternehmers passiert, treibt daher zu Recht viele Unternehmer um. Häufig wird bereits im Vorfeld mithilfe von Eheverträgen versucht, das Unternehmen bei einer Scheidung außen vor zu lassen. Immer ist dies jedoch nicht möglich oder gewollt. Es ist deshalb nicht ungewöhnlich, dass zur Vermeidung böser Überraschungen bei einer Scheidung vermehrt Vermögensübertragungen zur Abgeltung von Zugewinnausgleichsansprüchen bereits vorab in (noch) „guten Zeiten“ stattfinden. Der Großteil der Paare lebt dabei im gesetzlich vorgesehenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Erfolgt der Zugewinnausgleich durch eine (Teil-)Betriebsübertragung, freut sich jedoch ggf. das Finanzamt.
Eine Teilbetriebsübertragung zur Abgeltung von Zugewinnausgleichsansprüchen ist nicht vollständig zu Buchwerten möglich. Es liegt vielmehr ein entgeltlicher Vorgang vor, der unter § 24 UmwStG fällt.
Da der Ausgleich der Zugewinnausgleichsverbindlichke...