Umsatzsteuerliche Aspekte bei der Unternehmensnachfolge
Die Zahl der Unternehmensnachfolgen wächst – auch mit Hinblick auf den demographischen Wandel – mit zunehmendem Alter der einstigen Unternehmensgründer, entweder durch Erbfall oder durch vorweggenommene Erbfolge. So stehen in Deutschland im Jahr 2018 laut einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn bis zu 135.000 Unternehmen zur Übergabe in die nächste Generation an.
Für die erfolgreiche Unternehmensnachfolge spielen neben vielen weiteren Faktoren (wie rechtlichen Vorgaben, Testamentsgestaltung, erbschaft- und schenkungsteuerlichen Aspekten sowie den sogenannten soft skills, also den rein menschlichen Faktoren) auch umsatzsteuerliche Aspekte eine Rolle. Denn auch wenn die entgeltliche oder unentgeltliche Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer unterliegt, bedeutet dies nicht, dass es nicht doch einige wesentliche Punkte zu beachten gilt.
Angesichts dessen stellen Dennis Janz und Simone Stier in ihrem Beitrag ab der einige Besonderheiten im Rahmen der Umsatzsteuer auch im Kontext haftungs- und steuerstrafrechtlicher Problemfelder unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung dar.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
USt direkt digital 18 / 2018 Seite 1
NWB IAAAG-95168