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StuB 18/2018 S. 687

Künstlersozialabgabe bleibt bei 4,2 %

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2 % betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbständige Künstler sowie Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 %). Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wi...

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