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NWB-BB Nr. 10 vom Seite 295

Fokus: Vorfälligkeitsentschädigung bei außerordentlicher Kündigung eines Darlehensvertrages

Rechtsanwalt, FAStR, Dipl.-Finw. (FH) Dr. Peter Steinberg

Der BGH hat aufgrund einer Kündigung von Immobiliardarlehensverträgen über eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entscheiden. Zunächst musste deshalb geklärt werden, ob ein Verbraucherdarlehensvertrag vorliegt. Der BGH stellte zunächst fest, dass bei einer Vielzahl an Vermietungsobjekten eine gewerbliche Verwaltung eigenen Vermögens und damit keine Verbrauchereigenschaft vorliege. Deshalb stehe dem Darlehensgeber bei einer außerordentlichen Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug eine Vorfälligkeitsentschädigung gem. §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 BGB zu. Deren Höhe könne auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung berechnet werden ( NWB DAAAG-80545).

Sachverhalt

Die Klägerin, eine Nachlassverwalterin, verwaltete mehrere Grundstücke. Die Grundstücke waren mit Wohn- und Gaststättengebäuden, einem Apartmenthaus mit sechs vermieteten Wohnungen und einem Einfamilienhaus und Scheune bebaut. Zur Finanzierung wurden zuvor vier Darlehensverträge bei der beklagten Bank aufgenommen. Die Darlehen wurden wegen Zahlungsverzugs von der Bank gekündigt. Nach der Versteigerung der Immobilien erhielt die Bank den Versteigerungserlös und behielt einen Betrag i. H. von 245.703,18 € zum Ausgleich der Refinanzie...

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