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NWB BB 10/2018 S. 292

Verpackung: Neues Gesetz ab 2019

Unternehmer müssen sich auf das neue Verpackungsgesetz einstellen, das im Januar 2019 in Kraft tritt. Ziel des Gesetzes ist es, den Verpackungsmüll zu verringern und die Recycling-Quote zu erhöhen. Unternehmer müssen sich u. a. bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ registrieren, da sonst eine Teilnahme am Dualen System nicht mehr möglich ist. Mehr zum Verpackungsgesetz finden Sie unter http://go.nwb.de/h6ysw.

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