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NWB BB 10/2018 S. 292

Datenschutz: Übersicht der Aufsichtsbehörden

Einen Hackerangriff oder schwerwiegende Datenverluste müssen Unternehmer den Aufsichtsbehörden binnen 72 Stunden mitteilen. Eine Übersicht S. 293über Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte finden Sie u. a. hier: http://go.nwb.de/0df99.

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Vgl. zur DSGVO auch

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