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Datenschutz: Übersicht der Aufsichtsbehörden
Einen Hackerangriff oder schwerwiegende Datenverluste müssen Unternehmer den Aufsichtsbehörden binnen 72 Stunden mitteilen. Eine Übersicht S. 293über Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte finden Sie u. a. hier: http://go.nwb.de/0df99.
Vgl. zur DSGVO auch
Steinberg, Datenschutz wird verschärft, NWB-BB 2/2018 S. 40 NWB CAAAG-70218
Blatt, Mysterium Datenschutz-Grundverordnung?, NWB-BB 6/2018 S. 173 NWB IAAAG-84317
Mandanten-Merkblatt: Datenschutzgrundverordnung – was ist zu tun? NWB AAAAG-83608