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Lohnsteuer | Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung gehen nicht zulasten der feiernden Kollegen
Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden. Der 3. Senat des entschieden, dass die durch eine Betriebsveranstaltung entstandenen Aufwendungen nur auf die teilnehmenden Arbeitnehmer umzulegen sind.
Die Klägerin – eine GmbH mit 30 Arbeitnehmern – plante Ende des Jahres 2016 die Durchführung eines gemeinsamen Kochkurses als Weihnachtsfeier. Nach dem Konzept des Veranstalters durfte jeder Teilnehmer unbegrenzt Speisen und Getränke verzehren. Von den ursprünglich angemeldeten 27 Arbeitnehmern sagten zwei kurzfristig ab, ohne dass dies zu einer Reduzierung der bereits veranschlagten Kosten durch den Veranstalt...BStBl 2015 I S. 832