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Körperschaftsteuer | Kein Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen einer GmbH notwendig
Eine Kapitalgesellschaft verfügt aus körperschaftsteuerlicher Sicht über keine außerbetriebliche Sphäre, so dass alle Aufwendungen einer GmbH als Betriebsausgaben und sämtliche von der Gesellschaft angeschaffte Wirtschaftsgüter als Betriebsvermögen zu behandeln sind; ein Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen einer GmbH ist daher nicht notwendig. Lediglich bei einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Aufwendungen ist nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine außerbilanzielle Hinzurechnung der Aufwendungen notwendig. Dafür trägt das Finanzamt die Beweislast (objektive Feststellungslast). Bestreitet die GmbH eine private Nutzung eines zu ihrem Betriebsvermögen gehörenden Mercedes und steht dem alleinigen Gesellschafter S. 2835und Geschäftsführer für private Fahrten ein anderes, pri...BStBl 2013 II S. 365