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WP Praxis 10/2018 S. 320

IDW zur Anwendung der neuen Heubeck-Richttafeln RT 2018 G bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in HGB- und IFRS-Abschlüssen

Die neuen Richttafeln RT 2018 G der Heubeck AG lösen die bislang von vielen Bilanzierenden bzw. deren Aktuaren der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen (und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen) zugrunde gelegten Richttafeln RT 2005 G ab. Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat sich mit den Auswirkungen der neuen Richttafeln auf Abschlüsse nach HGB und IFRS befasst und im Mitgliederbereich der IDW Website fachliche Hinweise dazu veröffentlicht.

Nach Auffassung des HFA sind die neuen Richttafeln für Jahres- und Konzernabschlüsse anzuwenden, sobald sie allgemein anerkannt sind und bessere Schätzwerte darstellen als die bislang von den Unternehmen zugrunde gelegten Tabellenwerke. In den veröffentlichten Hinweisen konkretisiert das IDW, wann von einer allgemeinen Anerkenn...

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