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Nur noch verschlüsselte Versendung von E-Mails an Mandanten?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAG-94423 Mit Einführung der DSGVO sind nicht wenige neue Anforderungen auch für Steuerberater entstanden. Hinzu kommen allerdings auch in Teilen pauschalierende und wenig befriedende rechtliche Schlussfolgerungen. Eine gewisse Tendenz in diese Richtung hat die Diskussion um die Pflicht zur Verschlüsselung von E-Mails von Berufsträgern, wie etwa Steuerberatern. Auf diesem Feld gibt es teilweise missverständliche und gegenläufige Äußerungen, auch seitens der Datenschutzbehörden und Berufskammern. Der vorliegende Beitrag geht den Fragen einer Pflicht zur Verschlüsselung und der Möglichkeit einer Einwilligung des Mandanten in ungeschützte Kommunikation nach.
Ausführlicher Beitrag s. .
Verschiedene Arten einer E-Mail-Verschlüsselung
[i]Transport- und Ende-zu-Ende-VerschlüsselungDie Standard-Verschlüsselung beim E-Mail-Verkehr ist die sog. Transportverschlüsselung. Eine sicherere Form der E-Mail-Verschlüsselung stellt die sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dar. Bei Letzterer haben beide Kommunikationspartner zunächst grds. sog. öffentliche Schlüssel auszutauschen.
Pflicht des Steuerberaters zur Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs
[i]Nicht immer ganz klare Angaben der Kammern und BehördenDen Angaben der Datenschutzbehörden und Berufskammern lässt si...