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Bilanzierung | Aufwand für die Aufhebung einer Nutzungsbeschränkung als Anschaffungskosten
Der Aufwand eines Unternehmers für die Aufhebung einer Nutzungsbeschränkung auf seinem Grundstück führt zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Grund und Boden, wenn die Nutzungsbeschränkung der bezweckten Nutzung des Unternehmers entgegensteht. Der Aufwand wirkt sich damit nicht gewinnmindernd aus, weil der Grund und Boden nicht abgeschrieben werden kann.
[i]Dienstbarkeit verhinderte geplante NutzungIm Urteilsfall hatte die Klägerin 1985 ein Grundstück erworben, das durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt gesichert war: Danach durfte auf dem Grundstück kein Supermarkt betrieben werden. Die Klägerin wollte im Jahr 2005 der X-KG ein Erbbaurecht einräumen, damit diese auf dem Grundstück einen Supermarkt errichten und betreiben kann. Zu diesem Zweck zahlte sie an die Stadt 30.000 ...