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BBK Nr. 18 vom Seite 849

Steuervereinfachung durch ein Umsatzsteuerlager

Karl-Hermann Eckert

[i]Vanheiden, Umsatzsteuerlager, infoCenter NWB NAAAC-32142 Durch die Schaffung eines Umsatzsteuerlagers können bestimmte Lieferungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies erleichtert die Besteuerung, wenn Waren tatsächlich nicht bewegt werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Grundsätze eines Umsatzsteuerlagers und zeigt die zutreffende Buchung solcher Lieferungen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Voraussetzungen eines Umsatzsteuerlagers

1. Abgrenzung der Lieferungen

[i]Seifert, Überblick über das Steueränderungsgesetz 2003, BBK 2/2004 S. 1259 NWB PAAAB-15412 Seit dem Jahr 2004 bestehen Regelungen zum sog. Umsatzsteuerlager: Danach werden die Lieferungen der in der Anlage 1 zum UStG bezeichneten Gegenstände an einen Unternehmer für sein Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie in ein inländisches Umsatzsteuerlager geliefert werden (Einlagerungslieferung). Dasselbe gilt auch für die Lieferungen, die innerhalb des Umsatzsteuerlagers ausgeführt werden (Lagerlieferung). Befreit sind ferner bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Warenlieferungen.

Nicht befreit sind hingegen Leistungen, durch die die gelagerten Gegenstände für die Lieferung auf der Einzelhandelsstufe aufbereitet werden.

[i]Steuerpflicht nach Auslagerung Erst wenn die Ware das Umsatzsteuerlager verlässt, ergeben sich umsatzsteuerpfli...

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