Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 270/17 EFG 2018 S. 1827 Nr. 21
Gesetze: GrStG § 33 Abs. 1
Erlass von Grundsteuer: Nutzungsuntersagung
wegen bautechnischer Mängel - mehrere Gründe für Ertragsminderung
- maßgeblicher Grund außerhalb des Einflussbereichs des Steuerschuldners
Leitsatz
Liegen
mehrere Gründe vor, die zu einer Ertragsminderung führen können,
so kommt ein Erlass der Grundsteuer nur in Betracht, wenn der maßgebliche
Grund außerhalb des Einflussbereichs des Steuerschuldners liegt.
So ist eine Nutzungsuntersagung wegen bautechnischer Mängel nicht
ursächlich für die Ertragsminderung, wenn der Steuerschuldner unabhängig
davon einen Abriss und Neubau plant.
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1827 Nr. 21 ErbStB 2018 S. 329 Nr. 11 XAAAG-94366
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 03.07.2018 - 3 K 270/17
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