1%-Regelung bei privater Pkw-Nutzung:
keine Geringfügigkeitsgrenze - keine Geltung der 6 Abs. 1 Nr. 4
Sätze 2 ff. EStG im Umsatzsteuerrecht
Leitsatz
1. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2
ff. EStG sieht keine Geringfügigkeitsgrenze vor. Eine solche ist auch
aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht erforderlich. Möchte der
Steuerpflichtige die 1%-Regelung umgehen, muss er ein Fahrtenbuch
führen.
2. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2
ff. EStG gilt nicht im Umsatzsteuerrecht. Es wird dem Steuerpflichtigen
lediglich ein Wahlrecht eingeräumt, diese Vorschrift auch bei der
Umsatzsteuer anzuwenden. Macht der Unternehmer umsatzsteuerlich
von der 1%-Regelung keinen Gebrauch oder werden die pauschalen Wertansätze
durch die sog. Kostendeckelung auf die nachgewiesenen tatsächlichen
Kosten begrenzt und liegen die Voraussetzungen der sog. Fahrtenbuchregelung
nicht vor, ist der private Nutzungsanteil für Umsatzsteuerzwecke
anhand geeigneter Unterlagen im Wege einer sachgerechten Schätzung
zu ermitteln. Fehlen geeignete Unterlagen für die Schätzung, ist
der private Nutzungsanteil mit mindestens 50 % zu schätzen, soweit
sich aus den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles nichts Gegenteiliges
ergibt; aus den Gesamtaufwendungen sind die nicht mit Vorsteuern
belasteten Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden.
Fundstelle(n): DAAAG-94364
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 25.07.2018 - 6 V 135/18
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