FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 9 K 9143/16 EFG 2018 S. 1681 Nr. 19
Gesetze: UmwStG 2006 § 11 Abs. 2, UmwStG 2006 § 15 Abs. 2 S. 3, UmwStG 2006 § 15 Abs. 2 S. 4, UmwG § 123 Abs. 1 Nr. 1
Aufspaltung einer Organgesellschaft
Buchwertfortführung
Leitsatz
1. Die Aufspaltung einer Organgesellschaft nach Maßgabe von § 123 UmwG ist nicht mit einer Liquidation dieser Gesellschaft
vergleichbar. Ein eventuell entstandener gewerbesteuerrechtlicher Übertragungsgewinn ist Teil des der Organträgerin zuzurechnenden
Einkommens.
2. Geht das Vermögen einer Körperschaft durch Abspaltung jeweils eines Teilbetriebs auf andere Körperschaften über, steht
§ 15 Abs. 2 S. 3 UmwStG 2006 der Fortführung der Buchwerte nicht entgegen, wenn die in Satz 4 der Vorschrift beschriebene
Voraussetzung (Überschreiten der 20%-Grenze innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufspaltung) nicht erfüllt ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1681 Nr. 19 GmbHR 2018 S. 1081 Nr. 20 UAAAG-94354
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 31.05.2018 - 9 K 9143/16
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