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AGB | Bearbeitungsgebühr bei einem Avalkredit
Die in Darlehensurkunden eines Kreditinstituts für Kreditverträge mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel zu einer „Bearbeitungsgebühr“ unterliegt auch dann nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB), wenn es sich um einen Avalkredit handelt.
Der XI ZR 562/15 NWB OAAAG-53940, Rz. 37 ff. und XI ZR 233/16 NWB YAAAG-53941, Rz. 45 ff.) bestätigt und ergänzt seine Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr, wonach eine Klausel, die eine einmalige, sofort fällige, nicht laufzeitabhängige Bearbeitungsgebühr vorsieht, einen Unternehmer (§ 14 BGB) entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). [i] Schmalbach, Allgemeine Geschäftsbedingungen, infoCenter NWB EAAAB-03341 Die als – kontrollfähige – Preisnebenabrede zu qualifizierend...