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FG Münster 24.01.2018 7 K 1007/17 E,F, IWB 17/2018 S. 643

FG Münster | Ausländische Hochschule als Tätigkeitsort bei Auslandssemester

(1) Ein an einer deutschen Hochschule eingeschriebener Student kann für Zeiträume von Auslandssemestern und Auslandspraktika keine Aufwendungen für die dortige Unterkunft und für Verpflegungsmehraufwand geltend machen, da er im Ausland jeweils erste Tätigkeitsstätten begründet. (2) Auf als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemachte Ausbildungskosten sind Leistungen nach dem BAföG nur anzurechnen, soweit sie nicht für den allgemeinen Lebensunterhalt bestimmt sind und nicht als Darlehen gewährt werden.

Hinweis:

Die Klägerin studierte nach Abschluss einer anderen Ausbildung an einer inländischen Fachhochschule International Business. Nach der Bachelorprüfungsordnung der FH sind für diesen Studiengang zwei Auslandssemester sowie ein Auslandspraxissemester vorgesehen. Die Kläge...

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