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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 900/17 EFG 2018 S. 1578 Nr. 18

Gesetze: GrEStG § 2 Abs. 1 Satz 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, GrEStG § 2 Abs. 3 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1

Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen grunderwerbsteuerlichen Beurteilung des Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück und des Erwerbs eines Gesellschaftsanteils

Leitsatz

Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück und der Erwerb eines Gesellschaftsanteils einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft unterscheiden sich sowohl in rechtlicher als auch wirtschaftlicher Weise, weshalb die Grunderwerbsteuerpflicht des Erwerbs eines Miteigentumsanteils und die Grunderwerbsteuerfreiheit des Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft bis zur Grenze von weniger als 95% der Anteile keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1578 Nr. 18
ErbStB 2018 S. 356 Nr. 12
UVR 2019 S. 6 Nr. 1
SAAAG-93724

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 04.04.2018 - 4 K 900/17

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