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Lexikon - Stand: 10.06.2024

Rabattgewährung

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit Rabatten ist zwischen Lieferantenrabatt und Kundenrabatt zu unterscheiden. Sofort gewährte Rabatte mindern unmittelbar den Rechnungspreis, wohingegen nachträglich gewährte Rabatte eine Änderung des ursprünglichen Rechnungsbetrags und damit auch eine Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nach sich ziehen.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


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HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
3770
Erhaltene Rabatte
3780
Erhaltene Rabatte 7 % Vorsteuer
3790
Erhaltene Rabatte 19 % Vorsteuer
Umsatzerlöse
8770
Gewährte Rabatte
8780
Gewährte Rabatte 7 % USt
8790
Gewährte Rabatte 19 % USt

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
5770
Erhaltene Rabatte
5780
Erhaltene Rabatte 7 % Vorsteuer
5790
Erhaltene Rabatte 19 % Vorsteuer
Umsatzerlöse
4770
Gewährte Rabatte
4780
Gewährte Rabatte 7 % USt
4790
Gewährte Rabatte 19 % USt

1.3 IKR


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HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
5001
Erlösberichtigungen
5051
Erlösberichtigungen
6002
Nachlässe

2. Rechtsgrundlagen

§ 255 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 277 Abs. 1 HGB, „Anschaffungskosten“,

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