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Nachträgliche Anschaffungskosten bei Beseitigung einer Grunddienstbarkeit
Der Aufwand eines Unternehmers für die Beseitigung einer Grunddienstbarkeit auf einem Grundstück, das der Unternehmer zuvor erworben hat und das er nun zu Zwecken nutzen will, die durch die Grunddienstbarkeit verhindert würden, führt zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Grund und Boden. Es kommt daher nicht zu einer Gewinnminderung.
Hintergrund: Zu den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts gehören die Aufwendungen, die geleistet werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und um es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Hierzu gehören auch die Nebenkosten, wie z.B. Notarkosten beim Kauf eines Grundstücks, sowie die nachträglichen Anschaffungskosten.
Streitfall: Die Klägerin erwarb von der Stadt S ein Grundstück. Sie verpflichtete sich in dem Kaufvertra...