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PiR Nr. 9 vom Seite 249

Neue Ansatzpunkte der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung

Ein neuer Aktionsplan und seine Folgen

Josef Baumüller

Während eine große Anzahl an Unternehmen innerhalb der Europäischen Union noch intensiv mit den mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen der Erstanwendung der Richtlinie 2014/95/EU beschäftigt war, setzte die EU-Kommission bereits die nächsten Schritte entlang des eingeschlagenen Weges: In der ersten Jahreshälfte 2018 veröffentlichte sie mit beachtlichem Reformeifer zunächst ihren Aktionsplan zur „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“, unmittelbar danach eine daran anknüpfende „Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens im Bereich der Unternehmensberichterstattung“ und schließlich bereits erste Legislativvorschläge zur Umsetzung des Aktionsplans. Nach den berichtspflichtigen Unternehmen rücken so deren Gegenüber auf den Kapitalmärkten in den Fokus der Regulatoren: die Investoren und Finanzintermediäre. All dies unter dem Lichte der guten Sache: Jenseits von Fragen der nichtfinanziellen Berichterstattung soll nun verhandelt werden, wie die so zur Verfügung gestellten Informationen bestmöglich genutzt werden können, um die nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung zu unterstützen. Im Zuge dessen wird dennoch nicht auf die ausführliche Evaluation der e...

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