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Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG bei Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse
Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, entsteht ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG nicht zu dem Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 10d Abs. 1, § 17 Abs. 1, Abs. 4 EStG; § 262 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 6 AktG).
(1) Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn oder Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt war (§ 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG). Die Ermittlung des Gewinns oder Verlustes aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft erfordert eine Stichtagsbewertung, die auf den Zeitpunkt der Entstehung des Gewinns oder Verlustes vorzunehmen ist. Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem bei einer Gewinn...