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StuB 17/2018 S. 648

Zu mehrfach sachgrundlosen Befristungen

Das Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen ist grundsätzlich mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben vereinbar. Allerdings gilt dies nur, soweit die Beschäftigten nach Art und Umfang der Vorbeschäftigung tatsächlich des Schutzes vor Kettenbefristungen bedürfen und andernfalls das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform gefährdet wäre. Eine vom BAG vorgenommene Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, die eine wiederholte sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien immer dann gestattet, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt, ist jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar (, 1 BvR 1375/14 NWB JAAAG-86087; BVerfG, PM Nr. 47/2018 vom ).

Praxishinweise

(1) Grundsätzlich ist in der Ausleg...

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