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BFH 26.04.2018 XI B 117/17, StuB 17/2018 S. 637

Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens

(1) Einer zwischen Vertragsparteien korrespondierend praktizierten Buchhaltung kann im Einzelfall Indizwirkung hinsichtlich des Bestehens einer konkludenten Vereinbarung über die Unverzinslichkeit einer Forderung zukommen. (2) Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn das FG sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der zumindest in der mündlichen Verhandlung angesprochen wurde S. 638(Bezug: § 76 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 96 Abs. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; Art. 103 Abs. 1 GG).

Praxishinweise

Die klagende GmbH gehörte zu einem Konzern und hatte seit 1994 verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber ihrer Mehrheitsgesellschafterin. Der Zinsaufwand wurde 1994 der Darlehensvaluta gutgeschrieben. Im Wirtschaftsjahr 1995 wurde zunächst ein Zinsaufwand verbucht, dann aber wieder storniert. In den Folgejah...

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