Lohnsteuer | Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019 (BMF)
Das BMF hat das Muster für den
Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019 bekannt gegeben (BMF,
Bekanntmachung v. - IV C 5 - S
2378/18/10001).
Hintergrund: Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 EStG ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen.
Das BMF führte hierzu weiter aus:
Der Ausdruck hat das Format DIN A 4.
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im zu beachten.
Die Fußnote zu Tz. 13 Buchstabe e des wird aufgehoben. Damit sind Sozialversicherungsbeiträge, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit nach DBA steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit stehen, nicht mehr im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Dies gilt auch für die Ausstellung des elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2018. Soweit die Voraussetzungen des (BStBl I S. 1624) vorliegen, kann der Sonderausgabenabzug im Veranlagungsverfahren beantragt und berücksichtigt werden.
Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
ZAAAG-93551